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Ratgeber

Was ist ein Zweirichtungszähler?

Redaktion fotovoltaikshop.de · aktualisiert am 7. August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Kurz & knapp

Ein Zweirichtungszähler ist ein Stromzähler, der Strombezug und Stromeinspeisung getrennt voneinander erfasst, statt wie ein klassischer Zähler beide Richtungen zu vermischen. Sobald eine PV-Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist ein solcher Zähler oder ein gleichwertiges Messkonzept erforderlich, weil ältere, rückwärtsdrehende Ferraris-Zähler dafür nicht zulässig sind. Der Zählerwechsel wird vom zuständigen Netzbetreiber beziehungsweise Messstellenbetreiber organisiert und im Zuge der PV-Anmeldung veranlasst.

Sobald eine Photovoltaik-Anlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, taucht in Netzbetreiber-Unterlagen und Elektriker-Gesprächen regelmäßig ein Begriff auf: der Zweirichtungszähler. Dieser Ratgeber erklärt, was ein Zweirichtungszähler leistet, warum alte Zähler dafür nicht geeignet sind, wie der Zählerwechsel abläuft und welche Sonderregel für Balkonkraftwerke gilt.

Funktion: Bezug und Einspeisung getrennt erfassen

Ein Zweirichtungszähler misst, wie der Name schon sagt, den Energiefluss in zwei Richtungen getrennt voneinander. Er erfasst separat, wie viel Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird und wie viel Strom aus der eigenen PV-Anlage ins Netz eingespeist wird. Beide Werte werden in eigenen Zählwerken geführt, sodass am Ende zwei klar getrennte Zahlen zur Verfügung stehen.

Diese getrennte Erfassung ist die Grundlage für eine korrekte Abrechnung: Der Netzbetreiber weiß genau, wie viel Strom tatsächlich geliefert wurde, und der Anlagenbetreiber kann nachvollziehen, wie viel Strom seine PV-Anlage tatsächlich ins Netz eingespeist hat, etwa im Rahmen der Einspeisevergütung.

Praktisch bedeutet das für den Alltag: Ein Haushalt mit PV-Anlage bezieht weiterhin Strom aus dem Netz, etwa nachts oder an sehr bewölkten Tagen, und speist gleichzeitig überschüssigen Solarstrom ein, sobald die eigene Erzeugung den momentanen Verbrauch übersteigt. Ohne getrennte Erfassung ließen sich diese beiden gegenläufigen Energieflüsse nicht sauber auseinanderhalten, was sowohl für die Stromrechnung als auch für die Vergütung der Einspeisung notwendig ist.

Unterschied zum klassischen Ferraris-Zähler

Ältere Haushalte sind häufig noch mit einem klassischen Ferraris-Zähler ausgestattet, dem mechanischen Zähler mit der sichtbar rotierenden Aluminiumscheibe. Dieser Zählertyp ist für den reinen Strombezug konzipiert und kann bei Stromeinspeisung rückwärts laufen. Das klingt zunächst praktisch, ist messtechnisch aber unzulässig, weil dadurch weder der tatsächliche Verbrauch noch die eingespeiste Menge korrekt erfasst werden.

Für PV-Anlagen mit Netzeinspeisung ist daher grundsätzlich ein Zähler mit getrennter Richtungserfassung vorgeschrieben, sei es als klassischer Zweirichtungszähler oder in Form von zwei separaten Zählern für Bezug und Einspeisung.

Diese Vorschrift ist kein bürokratisches Detail, sondern schützt beide Seiten: Ohne korrekte Messung könnte der Anlagenbetreiber weder seine tatsächliche Einspeisemenge nachweisen noch würde der Netzbetreiber verlässlich erfassen, wie viel Energie tatsächlich aus dem Netz entnommen wurde. Ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler würde faktisch beide Werte vermischen und wäre damit weder für eine Vergütung noch für eine korrekte Verbrauchsabrechnung geeignet.

Moderne Messeinrichtung versus intelligentes Messsystem

Im Zuge der Digitalisierung der Energiewende unterscheidet man heute zwei grundlegende Zählertypen, die beide richtungsgetrennt messen können:

ZählertypMerkmale
Moderne MesseinrichtungDigitaler Zähler ohne Fernkommunikation, Werte werden lokal am Display abgelesen
Intelligentes MesssystemModerne Messeinrichtung plus Smart-Meter-Gateway, ermöglicht Fernauslesung und teils Steuerfunktionen

Welcher Zählertyp konkret zum Einsatz kommt, entscheidet der zuständige Messstellenbetreiber, unter anderem abhängig von der Größe der PV-Anlage und den regulatorischen Vorgaben zum Rollout intelligenter Messsysteme. Für die reine Frage “Zweirichtungszähler ja oder nein” spielt das zunächst keine Rolle, beide Varianten können bezugsseitig und einspeiseseitig getrennt messen.

Für Betreiber ergibt sich aus dieser Unterscheidung vor allem ein praktischer Unterschied bei der Ablesung: Bei einer modernen Messeinrichtung müssen die Zählerstände weiterhin selbst am Gerät abgelesen und gegebenenfalls an den Messstellenbetreiber übermittelt werden. Bei einem intelligenten Messsystem übernimmt das Smart-Meter-Gateway die Übertragung automatisch, was insbesondere bei größeren Anlagen oder bei Kopplung mit einem Energiemanagementsystem einen spürbaren Komfortgewinn bedeutet.

Ablauf des Zählerwechsels beim Netzbetreiber

Den Zählerwechsel selbst können Anlagenbetreiber nicht eigenständig vornehmen, da der Zählerplatz unter der Hoheit des Netzbetreibers beziehungsweise Messstellenbetreibers steht und Eingriffe dort der Elektrofachkraft vorbehalten sind. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Die PV-Anlage wird durch die Elektrofachkraft beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, inklusive Angaben zur Netzanbindung.
  2. Der Messstellenbetreiber prüft, welcher Zählertyp am jeweiligen Zählerplatz benötigt wird.
  3. Ist im Zählerschrank ausreichend Platz und die Verdrahtung passend vorbereitet, wird ein Termin zum Zählerwechsel vereinbart.
  4. Der neue Zähler wird eingebaut, der alte Zähler ausgebaut und die Zählerstände dokumentiert.
  5. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Abrechnung über den neuen Zweirichtungszähler beziehungsweise die getrennten Zählwerke.

Zu den laufenden Kosten gehört üblicherweise ein Messstellenentgelt, dessen Höhe sich nach Zählertyp und Messstellenbetreiber richtet. Eine pauschale Zahl lässt sich dafür nicht seriös nennen, hier gibt der jeweilige Messstellenbetreiber verbindlich Auskunft.

Ablesung: Was 1.8.0 und 2.8.0 bedeuten

Auf dem Display moderner Zähler tauchen für Laien oft kryptische Kennungen auf. Die beiden wichtigsten für PV-Betreiber sind:

  • 1.8.0: Erfasst den Wirkarbeitsbezug, also den aus dem Netz bezogenen Strom.
  • 2.8.0: Erfasst die Wirkarbeitslieferung, also den ins Netz eingespeisten Strom.

Bei der jährlichen Ablesung oder bei Rückfragen zur Abrechnung lohnt es sich, beide Werte zu notieren, statt nur eine Gesamtzahl zu übernehmen. So lässt sich nachvollziehen, ob die eigene PV-Anlage tatsächlich die erwartete Einspeisemenge erreicht.

Neben 1.8.0 und 2.8.0 finden sich auf manchen Zählerdisplays weitere OBIS-Kennzahlen, etwa für Tag- und Nachttarife oder für Blindarbeit. Für die reine Kontrolle des PV-Ertrags reichen für die meisten Betreiber jedoch die beiden genannten Werte aus. Wer die Zählerstände regelmäßig dokumentiert, etwa monatlich, bekommt zudem ein gutes Gefühl dafür, wie sich Eigenverbrauch und Einspeisung über die Jahreszeiten verändern, und kann diese Werte mit den Prognosen aus der Anlagenplanung abgleichen.

Was bei einem Zählertausch sonst noch zu beachten ist

Beim eigentlichen Austauschtermin wird der alte Zähler entfernt, der neue Zähler installiert und beide Zählerstände protokolliert. Dieses Protokoll ist wichtig, weil es die Grundlage für die korrekte Abgrenzung von Verbrauch und Einspeisung vor und nach dem Wechsel bildet. Anlagenbetreiber sollten sich den Endstand des alten Zählers und den Startstand des neuen Zählers am besten selbst notieren oder fotografisch dokumentieren, um im Zweifelsfall einen eigenen Nachweis zu haben.

Ebenfalls sinnvoll ist es, nach dem Zählerwechsel kurzfristig zu prüfen, ob die Anlage weiterhin korrekt einspeist und die Werte am neuen Zähler plausibel erscheinen. Größere Abweichungen zu den bisherigen Erfahrungswerten sollten zeitnah mit dem Elektrofachbetrieb oder dem Messstellenbetreiber abgeklärt werden, statt sie über Monate unbeobachtet laufen zu lassen.

Was bei der Beantragung zu beachten ist

Der Wunsch nach einem Zweirichtungszähler entsteht nicht isoliert, sondern ist Teil des gesamten Anmeldeprozesses einer PV-Anlage. Wichtig ist, dass die Elektrofachkraft bei der Anmeldung beim Netzbetreiber neben den technischen Anlagendaten auch die vorhandene Zählerinfrastruktur meldet, damit der Messstellenbetreiber frühzeitig einplanen kann, welcher Zähler benötigt wird und ob der vorhandene Zählerschrank dafür ausreichend Platz bietet.

Verzögerungen entstehen in der Praxis häufig dann, wenn dieser Schritt zu spät angestoßen wird und die Module bereits montiert sind, während der passende Zähler noch fehlt. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Elektrofachbetrieb hilft, solche Wartezeiten zu vermeiden und die Inbetriebnahme der Anlage nicht unnötig zu verzögern.

Sonderfall Balkonkraftwerk: Übergangsregel für alte Zähler

Für Betreiber eines Balkonkraftwerks gibt es eine praxisrelevante Erleichterung: Nach dem Solarpaket I dürfen alte, rückwärtsdrehende Ferraris-Zähler vorübergehend weiterbetrieben werden, bis der Messstellenbetreiber im regulären Turnus einen Zählerwechsel vornimmt. Anlagenbetreiber müssen den Austausch also nicht selbst anstoßen oder finanzieren, um ihr Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen zu dürfen.

Das entbindet allerdings nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Balkonkraftwerks. Diese läuft unabhängig vom aktuellen Zählertyp und ist Voraussetzung für den rechtssicheren Betrieb der Anlage.

Kurz zusammengefasst

Ein Zweirichtungszähler erfasst Strombezug und Stromeinspeisung getrennt und ist bei PV-Anlagen mit Netzeinspeisung erforderlich, weil alte Ferraris-Zähler nicht rückwärtslaufen dürfen. Ob als moderne Messeinrichtung oder als intelligentes Messsystem, den Zählerwechsel organisiert der zuständige Messstellenbetreiber im Zuge der Anlagenanmeldung. Für Balkonkraftwerke gilt dank Solarpaket I eine Übergangsregel, nach der alte Zähler bis zum regulären Austausch weiterlaufen dürfen. Für die Ablesung lohnt sich ein Blick auf die Zählwerke 1.8.0 und 2.8.0, um Bezug und Einspeisung sauber zu unterscheiden.

Häufige Fragen

Was ist ein Zweirichtungszähler genau?+

Ein Zweirichtungszähler misst zwei Energieflüsse getrennt voneinander: den aus dem Netz bezogenen Strom und den ins Netz eingespeisten Strom. Technisch geschieht das über zwei separate Zählwerke, oft mit den Kennungen 1.8.0 für den Bezug und 2.8.0 für die Einspeisung. Dadurch lässt sich exakt abrechnen, wie viel Strom tatsächlich bezogen und wie viel eingespeist wurde.

Warum darf ich keinen alten Ferraris-Zähler mit PV-Anlage nutzen?+

Ein klassischer Ferraris-Zähler mit Drehscheibe kann bei Stromeinspeisung rückwärts laufen und würde damit den bereits bezogenen Verbrauch scheinbar wieder verringern. Das ist messtechnisch und rechtlich nicht zulässig, weil dadurch weder der tatsächliche Bezug noch die Einspeisung korrekt erfasst werden. Bei einer PV-Anlage mit Netzeinspeisung ist deshalb ein moderner Zähler mit getrennter Erfassung vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen moderner Messeinrichtung und intelligentem Messsystem?+

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul, der Verbrauchs- und Einspeisewerte lokal anzeigt. Ein intelligentes Messsystem besteht zusätzlich aus einem Smart-Meter-Gateway, das die Daten verschlüsselt überträgt und eine Fernauslesung sowie Steuerfunktionen ermöglicht. Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt unter anderem von der Anlagengröße und den Vorgaben des Messstellenbetreibers ab.

Wer zahlt den Zählerwechsel für die PV-Anlage?+

Der Zählerwechsel wird vom zuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt, meist dem grundzuständigen Netzbetreiber. Die Kosten werden in der Regel über die jährliche Messstellenentgelt-Gebühr abgerechnet, deren Höhe je nach Zählertyp und Messstellenbetreiber unterschiedlich ausfällt. Ein pauschaler Betrag lässt sich hier nicht nennen, verbindliche Auskunft gibt der jeweilige Messstellenbetreiber.

Was bedeuten die Zählwerke 1.8.0 und 2.8.0?+

Diese Bezeichnungen stammen aus dem sogenannten OBIS-Kennzahlensystem, mit dem Zählerstände eindeutig zugeordnet werden. 1.8.0 steht für den Wirkarbeitsbezug aus dem Netz, also den klassischen Stromverbrauch. 2.8.0 steht für die Wirkarbeitslieferung ins Netz, also die eingespeiste Energie. Bei der Ablesung sollten beide Werte notiert werden, um Bezug und Einspeisung korrekt abzugrenzen.

Muss ich für ein Balkonkraftwerk sofort einen Zweirichtungszähler haben?+

Nein. Nach dem Solarpaket I dürfen alte, rückwärtsdrehende Ferraris-Zähler bei Balkonkraftwerken vorübergehend weiterbetrieben werden, bis der Messstellenbetreiber den Zähler regulär austauscht. Es besteht also keine Pflicht, den Zählertausch selbst zu veranlassen oder zu bezahlen, der Betrieb des Balkonkraftwerks ist auch mit dem alten Zähler in der Übergangszeit zulässig.