Absicherung · Tarifvergleich
Photovoltaik-
Versicherung vergleichen
Eine Photovoltaik-Versicherung schützt Ihre Anlage gegen Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung, Diebstahl und Tierbiss und ersetzt auf Wunsch den entgangenen Solarertrag während der Reparatur. Die Wohngebäudeversicherung deckt davon oft nur einen Teil ab. Für private Dachanlagen liegen die Beiträge meist bei rund 5 bis 10 Euro je Kilowatt-Peak im Jahr, für eine 10-kWp-Anlage also grob zwischen 60 und 150 Euro. Vergleichen Sie unten die Tarife und sehen Sie direkt, was Ihr Schutz kostet.
Deckungsumfang
Was eine PV-Versicherung abdeckt
Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Gefahrenliste, sondern im Konzept: Eine Allgefahrendeckung versichert alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gebäudeversicherung arbeitet dagegen mit benannten Gefahren.
| Schadenursache | PV-Versicherung (Allgefahren) | Wohngebäudeversicherung | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Sturm, Hagel, Schneedruck | versichert | meist ja | Sturm oft erst ab Windstärke 8 |
| Feuer, Blitzschlag, Explosion | versichert | meist ja | Direkter Einschlag ist Standard |
| Überspannung durch indirekten Blitz | versichert | oft nein | Häufigste Ursache für Wechselrichterschäden |
| Diebstahl von Modulen und Wechselrichter | versichert | oft nein | Vor allem bei Freiflächen und Neubauten relevant |
| Marder-, Tier- und Nagetierbiss | versichert | selten | Kabelschäden bleiben lange unbemerkt |
| Vandalismus und mutwillige Beschädigung | versichert | selten | Oft nur mit Zusatzbaustein |
| Bedienfehler, Ungeschicklichkeit | versichert | nein | Typisches Allgefahren-Merkmal |
| Material- und Konstruktionsfehler nach Garantieende | versichert | nein | Tarifabhängig, Alter der Anlage beachten |
| Entgangener Ertrag während der Reparatur | nur mit Baustein | nein | Nur mit Baustein Ertragsausfall |
| Verschleiß und normale Leistungsdegradation | nicht versichert | nein | Sache der Hersteller-Leistungsgarantie |
Die Angaben zur Gebäudeversicherung beschreiben die übliche Marktpraxis. Maßgeblich ist immer Ihr konkreter Vertrag, deshalb lohnt der Blick in die Police, bevor Sie doppelt versichern.
Bausteine
Aus diesen vier Teilen besteht ein guter Tarif
Die Sachdeckung allein reicht selten. Erst mit Ertragsausfall, Haftpflicht und ausdrücklich genanntem Speicher ist die Anlage vollständig abgesichert.
Allgefahrendeckung
Das Herzstück. Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, statt einer kurzen Liste benannter Gefahren. Der Blick gehört deshalb in die Ausschlussliste, nicht in die Leistungsübersicht.
Ertragsausfall
Ersetzt Einspeisevergütung und eingesparten Netzstrom für die Dauer des Ausfalls, üblicherweise als Tagespauschale je kWp mit einer Obergrenze von einigen Monaten.
Betreiberhaftpflicht
Greift, wenn Ihre Anlage Dritte schädigt: gelöste Module, Brandübergriff auf das Nachbarhaus, Personenschäden bei Wartungsarbeiten. Für Einspeiser und vermietete Dächer meist unverzichtbar.
Elektronik- und Speicherschutz
Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallbox und Messtechnik ausdrücklich mit einschließen. Speicher sind teuer und fallen bei pauschalen Anlagenwerten gern durchs Raster.
Kosten
Was der Schutz kostet
Der Beitrag richtet sich vor allem nach der Anlagenleistung. Als grobe Orientierung gelten diese Spannen für private Dachanlagen mit Allgefahrendeckung.
| Anlagengröße | Beitrag pro Jahr | mit Ertragsausfall |
|---|---|---|
| bis 5 kWp | ca. 40 bis 80 € | ca. 60 bis 110 € |
| 10 kWp | ca. 60 bis 150 € | ca. 90 bis 190 € |
| 20 kWp | ca. 110 bis 250 € | ca. 160 bis 320 € |
| 30 kWp und mehr | individuell | individuell |
Orientierungswerte für private Dachanlagen ohne Vorschäden. Selbstbeteiligung, Standort, Baujahr, Speichergröße und Gebäudeart verschieben den Beitrag in beide Richtungen. Den verbindlichen Preis nennt der Tarifvergleich.
Lohnt sich das überhaupt?
Rechnen Sie den Beitrag gegen das Risiko: Ein Wechselrichter kostet im Ersatz schnell 1.200 bis 2.500 Euro, ein Batteriespeicher ein Vielfaches davon. Schon ein einziger Überspannungsschaden übersteigt damit die Beiträge vieler Jahre.
Dazu kommt der Ertragsausfall: Steht eine 10-kWp-Anlage im Sommer sechs Wochen still, gehen je nach Eigenverbrauch und Strompreis mehrere Hundert Euro Ertrag verloren, die ohne den passenden Baustein niemand ersetzt.
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Acht Punkte, die den Tarif entscheiden
Der günstigste Beitrag nützt wenig, wenn im Schadenfall ein Sublimit greift. Diese Punkte sollten Sie in jedem Angebot nachlesen.
- Versicherungssumme = Neuwert der gesamten AnlageModule, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Speicher, Verkabelung und Montagekosten zusammenrechnen. Eine Unterversicherung kürzt später jede Leistung anteilig.
- Allgefahren statt benannter GefahrenNur so sind Diebstahl, Tierbiss, Überspannung und Bedienfehler ohne Einzelnachweis abgedeckt.
- Verzicht auf den Einwand grober FahrlässigkeitOhne diese Klausel darf der Versicherer die Zahlung kürzen, wenn Sie den Schaden mitverschuldet haben.
- Ertragsausfall mit realistischer TagespauschalePauschale je kWp und maximale Haftungsdauer prüfen. Drei Monate sind knapp, wenn Ersatzteile Lieferzeit haben.
- Selbstbeteiligung bewusst wählenEine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar, lohnt sich aber nur, wenn Sie kleine Schäden selbst tragen können.
- Entschädigungsgrenzen im KleingedrucktenFür Diebstahl, Vandalismus und Überspannung gelten oft eigene Sublimits, die deutlich unter der Versicherungssumme liegen.
- Anlagenalter und HöchstaufnahmealterViele Tarife nehmen Anlagen nur bis zu einem bestimmten Baujahr auf oder kürzen bei älteren Anlagen auf den Zeitwert.
- WartungsobliegenheitenWenn der Vertrag regelmäßige Prüfungen verlangt, müssen Sie diese auch dokumentieren, sonst droht Leistungsfreiheit.
Sonderfall
Balkonkraftwerk und Speicher
Für ein steckerfertiges Balkonkraftwerk lohnt sich ein eigener Vertrag in der Regel nicht. Viele Hausratversicherer haben Steckersolargeräte inzwischen in den Schutz aufgenommen, bei fester Montage an Fassade oder Dach kann auch die Gebäudeversicherung zuständig sein. Ein kurzer Anruf klärt, ob das Gerät enthalten ist und bis zu welcher Summe.
Anders sieht es beim Batteriespeicher aus. Er ist häufig die teuerste Einzelkomponente der Anlage und in pauschalen Anlagenwerten schnell unterversichert. Achten Sie darauf, dass der Speicher mit seinem tatsächlichen Neuwert und ausdrücklich als versicherte Sache im Vertrag steht.
FAQ
Häufige Fragen zur PV-Versicherung
Ist meine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?+
Nur, wenn der Vertrag sie ausdrücklich einschließt. Viele Gebäudeversicherer versichern eine Aufdachanlage gegen Aufpreis mit, allerdings meist nur gegen benannte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Typische PV-Schäden wie Diebstahl der Module, Marder- und Tierbiss, Überspannung nach einem entfernten Blitzeinschlag oder ein Ertragsausfall bleiben dabei häufig außen vor. Prüfen Sie Ihre Police daher schriftlich, bevor Sie auf einen eigenen Vertrag verzichten.
Was kostet eine Photovoltaik-Versicherung im Jahr?+
Als Orientierung liegen die Beiträge für private Dachanlagen häufig bei etwa 5 bis 10 Euro pro Kilowatt-Peak und Jahr. Für eine typische 10-kWp-Anlage bedeutet das grob 60 bis 150 Euro jährlich. Der genaue Beitrag hängt von Anlagengröße, Standort, Selbstbeteiligung, Baujahr und den gewünschten Bausteinen ab, insbesondere davon, ob ein Ertragsausfall mitversichert ist.
Deckt die Versicherung auch den entgangenen Solarertrag?+
Nur mit dem Baustein Ertragsausfall. Er ersetzt nach einem versicherten Sachschaden den entgangenen Erlös aus Einspeisevergütung und eingespartem Netzstrom, meist als Tagespauschale je Kilowatt-Peak und begrenzt auf einen festen Zeitraum. Ohne diesen Baustein zahlt der Versicherer die Reparatur, nicht aber den Strom, den die Anlage in der Ausfallzeit nicht produziert hat.
Brauche ich zusätzlich eine Betreiberhaftpflicht?+
Es kommt auf Ihren Vertrag an. Manche Privathaftpflichttarife schließen kleine Anlagen auf dem selbst bewohnten Gebäude ein. Sobald Sie regelmäßig einspeisen, die Anlage auf einem vermieteten Objekt betreiben oder gewerblich auftreten, greift dieser Einschluss oft nicht mehr. Dann sichert eine Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht Schäden ab, die Ihre Anlage bei Dritten verursacht, etwa durch herabfallende Module oder einen Brand, der auf das Nachbargebäude übergreift.
Muss ich ein Balkonkraftwerk versichern?+
Eine Pflicht gibt es nicht. Steckerfertige Geräte sind je nach Anbieter über die Hausratversicherung mitversichert, bei fester Montage an der Fassade kann auch die Gebäudeversicherung zuständig sein. Weil die Anschaffungskosten überschaubar sind, lohnt sich ein eigener Vertrag meist nicht. Ein kurzer Anruf beim Hausratversicherer klärt, ob das Gerät im bestehenden Schutz enthalten ist und bis zu welcher Summe.
Zahlt die Versicherung bei einem Bedienfehler oder eigenem Verschulden?+
Eine Allgefahrendeckung schließt Bedien- und Konstruktionsfehler in vielen Tarifen ein, benannte Gefahren dagegen nicht. Entscheidend ist außerdem die Klausel zur groben Fahrlässigkeit: Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird auch dann voll gezahlt, wenn Sie den Schaden mitverursacht haben. Fehlt die Klausel, darf die Leistung gekürzt werden.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Welche Deckung für Ihre Anlage passt, hängt von Ihrem konkreten Vertrag und Ihrer Situation ab.