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Ratgeber

KfW-Förderung für Photovoltaik: So funktioniert sie 2026

Redaktion fotovoltaikshop.de · aktualisiert am 20. Juli 2026 · 8 Min. Lesezeit
Kurz & knapp

Die KfW fördert private und gewerbliche PV-Anlagen vor allem über den zinsgünstigen Kredit 270 (Erneuerbare Energien - Standard). Er finanziert bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, läuft bis zu 30 Jahre und bietet bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre. Den Antrag stellen Sie immer über Ihre Hausbank, und zwar vor Vorhabenbeginn. Den Kredit können Sie mit dem Nullsteuersatz auf den Kauf kombinieren. Den tagesaktuellen Sollzins legt die KfW laufend neu fest, daher lohnt vor der Bestellung ein Blick auf kfw.de.

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition über mehrere tausend Euro, und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann diese Anschaffung mit zinsgünstigen Krediten unterstützen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Programme 2026 relevant sind, welche Konditionen der zentrale Kredit 270 bietet, wie der Antrag abläuft und worauf Sie unbedingt achten sollten, damit Sie die Förderung nicht versehentlich verspielen.

Welche KfW-Programme gibt es für PV-Anlagen?

Das zentrale und über die Jahre stabilste Programm für Photovoltaik ist der Kredit 270 “Erneuerbare Energien - Standard”. Über diesen Förderkredit lassen sich Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Montage und die zugehörige Installation finanzieren - sowohl für private Hauseigentümer als auch für Unternehmen und Landwirte. Charakteristisch sind der zinsgünstige Sollzins gegenüber einem normalen Bankkredit sowie lange Laufzeiten mit der Möglichkeit tilgungsfreier Anlaufjahre.

Die KfW hat in der Vergangenheit zusätzlich befristete Zuschussprogramme aufgelegt, etwa für die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox zum Laden von Elektroautos. Solche Zuschusstöpfe sind allerdings häufig kontingentiert und waren nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Verlassen Sie sich daher nicht auf einen bestimmten Zuschuss, sondern prüfen Sie kurz vor der Anschaffung den aktuellen Stand direkt auf kfw.de.

Einen breiteren Überblick über staatliche und regionale Hilfen finden Sie in unserem Ratgeber zur Förderung von Photovoltaik 2026.

Konditionen-Übersicht: Kredit 270 im Detail

Die folgende Übersicht fasst die strukturellen Eckdaten des Kredits 270 zusammen. Diese Rahmenbedingungen sind über die Jahre stabil - nur der effektive Jahreszins wird von der KfW laufend an das Marktniveau angepasst und hängt zusätzlich von Laufzeit und Bonität ab. Den verbindlichen, tagesaktuellen Zinssatz nennt Ihnen Ihre Hausbank.

Konditionen (Stand: Juli 2026)Kredit 270 “Erneuerbare Energien - Standard”
Finanzierungsanteilbis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Maximaler Kreditbetragbis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben (kein Mindestbetrag)
Maximale Laufzeitbis zu 30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahrebis zu 5 Jahre
Effektiver Jahreszinsbonitäts- und laufzeitabhängig, wird laufend angepasst (siehe kfw.de)
Antragswegüber die Hausbank, vor Vorhabenbeginn
FörderfähigModule, Wechselrichter, Speicher, Montage, Installation
AntragsberechtigtPrivatpersonen mit Einspeisung, Freiberufler, Landwirte, Unternehmen

Die Angaben beruhen auf der Produktinformation der KfW zum Kredit 270. Weil die KfW Zinssätze und Programmdetails jederzeit ändern kann, gilt vor der Anschaffung immer der Stand auf kfw.de sowie das verbindliche Angebot Ihrer Hausbank.

So läuft der Antrag ab: immer über die Hausbank

Der wichtigste Grundsatz vorweg: Sie beantragen einen KfW-Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Die KfW ist eine Förderbank und reicht ihre Mittel über die durchleitenden Banken an die Endkunden weiter. Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Finanzierungspartner ansprechen: Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder einen Vermittler und nennen Sie das gewünschte KfW-Programm (für PV in der Regel der Kredit 270).
  2. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: Die Bank stellt den Antrag bei der KfW, bevor Sie die Anlage bestellen oder einen Liefer- beziehungsweise Werkvertrag unterschreiben.
  3. Zusage abwarten: Erst nach der Kreditzusage beauftragen Sie den Installationsbetrieb und schließen den Kaufvertrag.
  4. Mittel abrufen und nachweisen: Nach der Umsetzung weisen Sie die Verwendung über Rechnungen nach.

Der mit Abstand häufigste Fehler ist, die Anlage schon zu bestellen und erst danach an die Förderung zu denken. Eine unterschriebene Bestellung gilt in der Regel bereits als Vorhabenbeginn - und ab diesem Zeitpunkt ist eine Förderung in den meisten Fällen ausgeschlossen. Planen Sie die Finanzierung also, bevor Sie kaufen. Wie groß Ihre Anlage überhaupt sein sollte und welcher Ertrag realistisch ist, können Sie vorab mit unserem Ertragsrechner abschätzen.

Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage mit Speicher

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie die Förderung wirkt. Die Zahlen sind illustrativ und ersetzen kein Angebot Ihrer Bank.

Angenommen, eine 10-kWp-Dachanlage mit Stromspeicher kostet inklusive Montage rund 18.000 Euro. Dank Nullsteuersatz zahlen Sie diesen Betrag netto, ohne aufgeschlagene Umsatzsteuer. Über den Kredit 270 lassen sich die vollen 18.000 Euro finanzieren, weil das Programm bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdeckt.

  • Eigenkapital nötig: grundsätzlich keines, da bis zu 100 Prozent finanzierbar sind.
  • Laufzeit: frei wählbar bis zu 30 Jahre, für eine PV-Anlage sind 10 bis 20 Jahre üblich.
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: In den ersten bis zu 5 Jahren zahlen Sie nur Zinsen. In genau dieser Phase liefert die Anlage bereits Strom und senkt Ihre Stromrechnung, sodass sich Ersparnis und Rate teilweise gegenfinanzieren.
  • Zinsbindung: Der Sollzins wird zu Beginn festgeschrieben. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Tag des Antrags und Ihrer Bonität ab.

Entscheidend ist die Logik dahinter: Solange die jährliche Stromkostenersparnis plus eventuelle Einspeisevergütung über der Kreditrate liegt, trägt sich die Anlage weitgehend selbst. Ob das in Ihrem Fall aufgeht, hängt von Anlagengröße, Eigenverbrauch und dem tagesaktuellen Zinssatz ab - rechnen Sie es mit dem konkreten Angebot Ihrer Bank durch.

Kombination mit dem Nullsteuersatz

Unabhängig von einem KfW-Kredit profitieren Sie beim Kauf einer PV-Anlage vom Nullsteuersatz. Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf die Lieferung und Installation typischer Photovoltaikanlagen für Wohngebäude keine Umsatzsteuer mehr an (Steuersatz null Prozent). Das bedeutet: Sie zahlen den Nettopreis, ohne sich um einen Vorsteuerabzug kümmern zu müssen.

Dieser Steuervorteil und eine KfW-Finanzierung schließen sich nicht aus, sondern lassen sich kombinieren. Der Nullsteuersatz senkt den Anschaffungspreis, die KfW-Förderung verbessert die Finanzierungskonditionen. Beachten Sie aber: Der Nullsteuersatz ist eine steuerliche Regelung mit eigenen Voraussetzungen. Ob er in Ihrem Fall greift, klärt im Zweifel Ihr Steuerberater. Wer die Anlage primär für den Eigenbedarf nutzt, findet weitere Hinweise in unserem Ratgeber zu PV-Anlagen für den Eigenverbrauch.

Worauf Sie sonst noch achten sollten

Neben der KfW gibt es regionale Fördertöpfe einzelner Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger - etwa Zuschüsse für Speicher oder Beratungsleistungen. Diese sind oft kleiner, aber häufig mit der KfW-Förderung kombinierbar. Da sich die Programmlandschaft schnell ändert, lohnt vor jeder Anschaffung eine kurze Recherche bei Ihrer Kommune und Ihrem Netzbetreiber.

Halten Sie außerdem im Hinterkopf, dass eine Förderung kein Selbstzweck ist. Ein zinsgünstiger Kredit verbessert die Finanzierung, ersetzt aber keine sorgfältige Planung von Anlagengröße, Ausrichtung und Eigenverbrauch. Eine gut dimensionierte Anlage ohne Förderung kann am Ende wirtschaftlicher sein als eine überdimensionierte mit Kredit. Prüfen Sie daher zuerst Ihren tatsächlichen Bedarf und holen Sie die verbindlichen, tagesaktuellen Konditionen immer direkt bei der KfW und Ihrer Hausbank ein.

Häufige Fragen

Welches KfW-Programm fördert Photovoltaikanlagen?+

Das zentrale Programm für PV ist der Kredit 270 'Erneuerbare Energien - Standard'. Er finanziert Module, Wechselrichter, Speicher und Installation zu zinsgünstigen Konditionen. Reine Zuschussprogramme der KfW für private PV-Anlagen sind 2026 nicht durchgehend verfügbar, daher prüfen Sie den aktuellen Stand auf kfw.de.

Wie hoch ist der Zinssatz beim KfW-Kredit 270?+

Einen festen Zinssatz gibt es nicht. Die KfW passt den effektiven Jahreszins laufend an das Marktniveau an, zusätzlich hängt er von Laufzeit, tilgungsfreien Jahren und Ihrer Bonität ab. Den verbindlichen Sollzins für Ihren Fall nennt Ihnen Ihre Hausbank auf Basis der aktuellen Konditionenübersicht der KfW. Deshalb nennen wir hier bewusst keine konkrete Prozentzahl.

Wie viel kann ich über den KfW-Kredit 270 finanzieren?+

Der Kredit 270 finanziert bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten, also Module, Wechselrichter, Montage und in der Regel auch den Stromspeicher. Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, ein Mindestbetrag ist nicht vorgesehen. Für eine typische Hausanlage ist die Obergrenze also praktisch nie relevant.

Muss ich den KfW-Antrag vor dem Kauf stellen?+

Ja. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über Ihre Hausbank gestellt werden. Wenn Sie die Anlage schon bestellt oder einen Liefervertrag unterschrieben haben, gilt das in der Regel als Beginn und eine Förderung ist dann nicht mehr möglich.

Wie lange läuft der KfW-Kredit und gibt es tilgungsfreie Jahre?+

Die Laufzeit beträgt je nach gewählter Variante bis zu 30 Jahre. Innerhalb der Laufzeit sind bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, in denen Sie nur die Zinsen zahlen. Das senkt die monatliche Belastung in der Anfangsphase, in der die Anlage bereits Strom liefert und Kosten spart.

Kann ich KfW-Kredit und Nullsteuersatz kombinieren?+

Ja. Der Nullsteuersatz auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen ist eine steuerliche Regelung und unabhängig von einer KfW-Finanzierung. Beide Vorteile lassen sich kombinieren: Der Nullsteuersatz senkt den Kaufpreis, der KfW-Kredit verbessert die Finanzierung.

Wer ist beim Kredit 270 antragsberechtigt?+

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Strom oder Wärme einspeisen, ebenso Freiberufler, Landwirte sowie private und öffentliche Unternehmen. Für eine private Dach- oder Balkonanlage mit Einspeisung ins Netz kommen Sie damit in der Regel in Frage.