Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2010 .......

Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2010

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von regenerativem Strom. Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. Nach der Bundestagswahl im September 2009 wurde viel darüber spekuliert, wie es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter geht. Eine deutliche Absenkung der Solarförderung sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Dennoch wird auch vonseiten der Branche eine „Anpassung“ erwartet. Vorerst bleibt es aber bei den mit der Novellierung zum 1. Januar 2009 festgesetzten Vergütungssätzen. Laut Bundesnetzagentur sieht das EEG für Photovoltaik-Anlagen, die 2010 erstmals ans Netz gehen, folgende Vergütungssätze vor: Strom aus Freiflächenanlagen wird mit 28,43 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent). Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp wird mit 39,14 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent). Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 100 kWp wird mit 37,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent). Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 1 MWp wird mit 35,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent). Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp wird mit 29,37 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent). Selbst genutzter Solarstrom (Eigenverbrauch) wird mit 22,76 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent).
Vorheriger Eintrag
Jungfraujoch: Wichtiger Standort für Solarenergie-Forschung
Zurück zu den News Nächster Eintrag
Forsa-Umfrage: Mehrheit für Ausbau Erneuerbarer Energien bei unverminderter Förderung